Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fotografin [Name]

1. Auftrag und Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Leistungen der Fotografin Doreen Willoh - Willoh Fotografie, nachfolgend „Fotografin“ genannt.

(2) Sie sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der Fotografin und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, über fotografische Leistungen geschlossen werden.

(3) Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche von der Fotografin erstellten Aufnahmen, unabhängig von der technischen Form oder dem verwendeten Medium.

(4) Diese AGB gelten insbesondere für Hochzeitsreportagen, Familien-, Paar-, Babybauch- und Newbornshootings, Kindergartenfotografie sowie sonstige fotografische Leistungen.

2. Auftragserfüllung

(1) Grundlage des Auftrags ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem Art und Umfang der Leistung sowie die Vergütung festgelegt sind.

(2) Die Herstellung, Bearbeitung und Auswahl der Fotografien erfolgen nach dem eigenen künstlerischen Ermessen der Fotografin. Dies umfasst insbesondere Bildgestaltung, Perspektive, Lichtsetzung, Farbgebung, Bildlook und Auswahl der final gelieferten Fotografien.

(3) Reklamationen hinsichtlich künstlerischer Entscheidungen, des Bildstils oder der Bildgestaltung sind ausgeschlossen.

(4) Eine verbindliche Mindestanzahl an gelieferten Fotografien wird nicht geschuldet. Die Anzahl der Fotografien richtet sich nach Art, Umfang, Dauer und Ablauf des jeweiligen Auftrags.

(5) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Beginn der Leistung können mit einem entsprechenden Mehraufwand berechnet werden.

(6) Die Fotografin ist berechtigt, Aufträge im Bedarfsfall durch qualifizierte Dritte oder eine geeignete Ersatzfotografin/Ersatzfotograf ausführen zu lassen.

3. Auswahl, Bearbeitung und Lieferung der Fotografien

(1) Der Auftraggeber erhält ausschließlich von der Fotografin ausgewählte und bearbeitete Fotografien in hochauflösendem JPEG-Format.

(2) Die Herausgabe unbearbeiteter RAW-Dateien erfolgt grundsätzlich nicht und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Bei Shootings mit Auswahlgalerie erhält der Auftraggeber eine von der Fotografin zusammengestellte Auswahl an Fotografien zur Auswahl. Die final zu bearbeitenden Fotografien richten sich nach dem gewählten Paket beziehungsweise der getroffenen Vereinbarung.

(4) Die Bearbeitung und Auslieferung der Fotografien erfolgt innerhalb der individuell vereinbarten Lieferfrist.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde:

- Hochzeitsreportagen werden in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen nach der Hochzeit ausgeliefert.

- Familien-, Paar-, Babybauch-, Newborn- und vergleichbare Shootings erhalten in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Shooting eine Auswahlgalerie.

- Die final bearbeiteten Fotografien werden nach erfolgter Auswahl in der Regel innerhalb weiterer zwei bis drei Wochen ausgeliefert.

(5) Die genannten Lieferzeiten sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund von Krankheit, außergewöhnlich hohem Arbeitsaufkommen, technischen Problemen oder höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4. Speicherung und Archivierung von Bilddaten

(1) Die Fotografin bewahrt ausgelieferte Fotografien nach Möglichkeit für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach Lieferung auf. Eine dauerhafte Speicherung oder Wiederherstellung kann jedoch nicht garantiert werden.

(2) Nicht ausgewählte, nicht ausgelieferte Bilddaten sowie unbearbeitete Arbeitsdateien (RAW-Dateien) werden nach Möglichkeit bis zu zwölf Monate nach Abschluss des Auftrags gespeichert und können anschließend im Rahmen regelmäßiger Archiv- und Datenbereinigungen gelöscht werden.

(3) Eine Verpflichtung zur dauerhaften Speicherung sämtlicher entstandener Bilddaten besteht nicht.

(4) Die Fotografin ist berechtigt, Kopien der gelieferten sowie der zur Auswahl bereitgestellten Fotografien zum Nachweis ihrer Urheberschaft und zur Dokumentation ihrer Arbeit aufzubewahren.

5. Vergütung und Zahlung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der im Angebot vereinbarten Vergütung.

(2) Bei Hochzeitsreportagen wird mit Annahme des Angebots eine Terminsicherungsgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Angebotswertes fällig. Der Hochzeitstermin gilt erst nach Eingang dieser Zahlung als verbindlich reserviert.

(3) Bei sonstigen fotografischen Leistungen, insbesondere Familien-, Paar-, Babybauch-, Newborn- und vergleichbaren Shootings, wird zur verbindlichen Reservierung des Termins eine Terminsicherungsgebühr in Höhe von 200,00 € fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Die Terminsicherungsgebühr wird vollständig auf die vereinbarte Gesamtvergütung beziehungsweise auf das gebuchte Shooting-Paket angerechnet.

(5) Der verbleibende Rechnungsbetrag ist entsprechend der im Angebot oder der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.

(6) Die Auslieferung der Fotografien erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(7) Änderungen des Auftragsumfangs oder zusätzlicher Aufwand, der über die vereinbarte Leistung hinausgeht, können entsprechend zusätzlich berechnet werden.

6. Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Das Urheberrecht an allen von der Fotografin erstellten Fotografien verbleibt bei der Fotografin.

(2) Die Fotografien sind urheberrechtlich geschützt.

(3) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.

(4) Die private Nutzung umfasst insbesondere Speicherung, Ausdrucke sowie Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Kanälen.

(5) Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere kommerzielle Nutzung, Verwertung, Weitergabe oder Bearbeitung, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

(6) Die Fotografien dürfen nicht ohne Zustimmung der Fotografin verändert werden. Dies gilt insbesondere für Filter, KI-Anwendungen, Farbveränderungen, Montagen oder sonstige digitale Bearbeitungen.

7. Veröffentlichung und Rechte am eigenen Bild

(1) Eine Veröffentlichung von Fotografien durch die Fotografin zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Eigenwerbung, Portfolio-Präsentation, Website, Social Media oder vergleichbaren Medien, erfolgt ausschließlich nach vorheriger gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.

(2) Die Zustimmung zur Veröffentlichung wird nicht über diese AGB erteilt, sondern über eine gesonderte Einwilligung, beispielsweise im Rahmen des Hochzeitsdatenblatts.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, die durch den Auftrag fotografiert werden, mit der Erstellung der Aufnahmen einverstanden sind beziehungsweise erforderliche Zustimmungen vorliegen.

(4) Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Personen, Situationen oder Aufnahmen sind der Fotografin rechtzeitig mitzuteilen.

8. Vertragsschluss und Stornierung

(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots beziehungsweise durch schriftliche Bestätigung und Zahlung der vereinbarten Terminsicherungsgebühr zustande.

Hochzeitsreportagen

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber aufgrund von Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, gelten folgende Ausfallhonorare:

- bis 61 Tage vor dem Termin: 500 € pauschal

- 60 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

- weniger als 7 Tage vor dem Termin: 90 % des vereinbarten Honorars

Sonstige fotografische Leistungen

Bei einer Terminabsage durch den Auftraggeber wird zunächst versucht, gemeinsam ein Ersatztermin zu finden.

Kann kein Ersatztermin gefunden werden, verbleibt die bereits gezahlte Terminsicherungsgebühr bei der Fotografin als Ausgleich für die Reservierung des Termins und die damit verbundene Vorhaltung der Arbeitszeit.

9. Haftung und höhere Gewalt

(1) Die Fotografin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit, technische Defekte, Naturereignisse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung des Auftrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die Parteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

(4) Die Fotografin bemüht sich in solchen Fällen um eine Ersatzlösung oder einen Ersatztermin, soweit dies möglich ist.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Fotografin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Bei Hochzeiten betrifft dies insbesondere Ablaufpläne, Locations, Ansprechpartner und besondere Wünsche oder Einschränkungen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Aufnahmeorten fotografiert werden darf.

(4) Bei längeren Hochzeitsreportagen stellt der Auftraggeber der Fotografin angemessene Pausen sowie Verpflegung im üblichen Umfang zur Verfügung.

11. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Auftrags verarbeitet.

(2) Die Fotografin kann zur Leistungserbringung externe Dienstleister einsetzen, insbesondere Anbieter von Online-Galerien, Bildbearbeitungsprogrammen, Bildverwaltungssoftware, Druckereien und Fotolaboren.

(3) Die Verarbeitung erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Fotografin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.07.2026